Strategische Beratung im Vorfeld

Immer dann, wenn der Gesetzgeber den Bürger oder ein Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts schützen will, schreibt er die Mitwirkung eines Notars vor.

Notare sind unabhängige und zur Neutralität verpflichtete Rechtsberater. Sie suchen nach vertraglichen Lösungen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Die Einschaltung des Notars erfüllt damit wichtige Schutzfunktionen.

Im Vorfeld der notariellen Beurkundung spielt die fachlich fundierte und zugleich praxisgerechte Beratung durch den Notar eine entscheidende Rolle:

Wir machen unsere Mandanten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, klären sie über mögliche – positive wie negative – Konsequenzen auf und entwickeln Verträge, die Streit vermeiden und die Interessen aller Beteiligten langfristig sichern.

So verbinden wir unsere klassische notarielle Tätigkeit mit präventiver und strategischer Beratung.

Wir Notare sind vor allem auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
Immobilien Immobilien

Kauf und Verkauf von Immobilien

Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte.

Wir begleiten unsere Mandanten auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch: Wir informieren über gesetzliche Vorschriften, klären über Konsequenzen auf und sorgen für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung des Vertrages. Hierbei haben wir auch entsprechende familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen im Blick.

Eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sowie die Übernahme der erforderlichen Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten sind selbstverständlich Teil unserer Leistungen.

Typische Tätigkeitsbereiche:
  • Kaufverträge über Immobilien
  • Kauf vom Bauträger
  • Aufteilung in Wohnungseigentum
  • Immobilienschenkungen
  • Weitergabe eines Betriebs mit Immobilien
Unternehmen Unternehmen

Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen

Ein erfolgreicher Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte im Blick haben.

Dies beginnt bei der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung und Möglichkeiten der Finanzierung.

Wir beraten unsere Mandanten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfen die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen.

Hierbei berücksichtigen wir auch familien- und erbrechtliche Folgewirkungen und arbeiten mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Mandanten eng zusammen.

Typische Tätigkeitsfelder:
  • Unternehmensgründung
  • Gesellschaftssatzungen
  • Umwandlung und Umstrukturierung
  • Unternehmenskaufverträge
  • Geschäftsanteilsübertragungen
  • Regelung von Unternehmensnachfolgen
  • Gesellschafterversammlungen
  • Hauptversammlungen
  • Ein- und Austritt neuer Gesellschafter
  • Registeranmeldungen
Familie Partnerschaft und Familie

Ehe, Partnerschaft, Familie

Ob Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare: Je nachdem, für welche Form der Partnerschaft Sie sich entscheiden, können die Rechte der Partner hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.

Wir informieren unsere Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickeln bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag.

In unsere Beratung beziehen wir erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein.

Typische Tätigkeitsbereiche:
  • Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
  • Lebenspartnerschaftsverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Adoption
Vorsorge Vorsorge

Vollmacht und Betreuung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder eine einfache Urlaubsabwesenheit führen häufig dazu, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.

Entsprechende notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in diesen Situationen automatisch Vertrauenspersonen für die Betroffenen handeln können. Denn diese Urkunden sind gerichtsfest, grundbuchfest und anfechtungssicher.

Als Notare beraten wir über die Möglichkeiten der Vorsorge und erörtern, welche Vollmachten und Anordnungen individuell sinnvoll sind.

Typische Tätigkeitfelder:
  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
Nachlass Erben und Vererben

Erbe und Schenkung

Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen oder Organisationen begünstigt, keine Familienstreitigkeiten verursacht und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch letztwillige Verfügung von Todes wegen oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung.

Als Notare kennen wir die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus unserer täglichen Arbeit. Unser Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern.

Typische Tätigkeitsbereiche:
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Sicherung der Fortführung eines Unternehmens
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungen
  • Erbscheinsanträge
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbauseinandersetzungen